Bestes Juristenfutter

Frank Haupt aus Solothurn wirft mir in seinem Leserbrief vor, dass ich Halb- und
Unwahrheiten vertreten und keine Argumente habe. Gerne lege ich dar, warum ich als
Nichtjurist folgende Aussagen im Wortlaut des Initiativtextes als Umkehr der Beweislast
verstehe: „…; sie (die Unternehmen) sind namentlich verpflichtet, die tatsächlichen und
potenziellen Auswirkungen auf die international anerkannten Menschenrechte und die
Umwelt zu ermitteln, geeignete Massnahmen zur Verhütung von Verletzungen international
anerkannter Menschenrechte und internationaler Umweltstandards zu ergreifen,
bestehende Verletzungen zu beenden und Rechenschaft über ergriffene Massnahmen
abzulegen; diese Pflichten gelten in Bezug auf kontrollierte Unternehmen sowie auf
sämtliche Geschäftsbeziehungen;…“ Das Rechtsverständnis ist in der Schweiz doch so, dass
man davon ausgeht, dass sich alle an das geltende Recht und Gesetz halten. Verstösst nun
jemand gegen das Gesetz, muss der Kläger beweisen, dass der Beklagte einen Verstoss
verübt hat. Im Wiederspruch dazu, schreibt Herr Haupt ja selber, wenn die Konzerne
angemessene Schritte ergriffen haben, um einen Schaden zu verhindern, wird die Klage
abgewiesen. Also, der Konzern muss somit bei sämlichen Geschäftsbeziehungen beweisen
können, dass er gehandelt und angemessene Schritte vollzogen hat, und somit der Richter
schlussendlich auch noch entscheiden muss, was denn angemessen ist. Diese Ausgangslage
ist bestes Juristenfutter und generiert sehr grosse Verunsicherung und enormen
bürokratischen Aufwand bei allen Unternehmen. Und ja, die Forderungen der UVI sind
wirklich einzigartig. Ich empfehle allen Interessierten, den ganzen Wortlaut des
Initiativtextes zu studieren. Und über diesen stimmen wir ab.


Christian Scheuermeyer, Deitingen
Kantonsrat FDP.Die Liberalen


Christian Scheuermeyer
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Deitingen, 19.10.2020