Härtefälle in den Härtefallmassnahmen verhindern

In der Dezembersession des Kantonsrates hatte ich in meinem Votum mit Nachdruck darauf
aufmerksam gemacht, dass der Regierungsrat sich der Problematik der Härtefälle in den
Härtefallmassnahmen annehmen soll. Der Kanton Zug zum Beispiel hatte, ohne auf den Bund zu
warten, schon rückwirkend beschlossen, dass die Umsatzeinbusse von mehr als 40 Prozent
(Bundesvorgabe) auf mehr als 20 Prozent gesenkt wird, ob eine Firma zum Härtefall gezählt wird und
somit anspruchsberechtigt ist. Die nun beschlossenen kantonalen Lockerungen des
Härtefallprogramms durch den Regierungsrat reichen leider nicht aus um im Kanton Solothurn
möglichst viele Härtefälle in den Härtefallmassnahmen zu verhindern, oder anders gesagt, dass
möglichst wenige Firmen durch das Hilfsnetz fallen, weil die Netzmaschen zu gross geflochten
wurden. Die À-Fonds-perdu-Beiträge müssten auf mindestens 500000 Franken erhöht und die
Umsatzeinbusse analog Kanton Zug bei 20 Prozent festgelegt werden. Der Regierungsrat ist ebenso
in der Pflicht, die Verwaltung für eine sehr schnelle Behandlung der Gesuche mit anschliessender
Auszahlung der Gelder zu beauftragen. Die Zeit drängt sehr, denn die Liquidität vieler Firmen ist
ausgeschöpft und die Coronakrise ist leider noch länger nicht ausgestanden.

Christian Scheuermeyer, Deitingen
Kantonsrat FDP.Die Liberalen

fdp@scheuermeyer.ch
www.scheuermeyer.ch
076 347 4 347

Deitingen, 22.01.2021