Wie angekündigt, hat die FDP Deitingen am 6. Mai 2026 eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Staatsekretariat für Migration (SEM) betreffend den Vollzug von Artikel 24a des Asylgesetzes erhoben.
Die Beschwerdeführerin sieht sich aufgrund zahlreicher Rückmeldungen und anhaltender Verunsicherung in der Bevölkerung der Region Deitingen beziehungsweise im Umfeld des Bundesasylzentrums Flumenthal veranlasst, die vorliegende Eingabe einzureichen.

Gegenstand der Aufsichtsbeschwerde ist die Frage, ob der derzeitige Vollzug von Art. 24a AsylG den bundesrechtlichen Anforderungen genügt, nachdem nach Kenntnis der Beschwerdeführerin derzeit kein besonderes Zentrum im Sinne dieser Bestimmung betrieben wird und das SEM gleichzeitig erklärt hat, entsprechende Einrichtungen nicht gegen den Widerstand von Standortkantonen oder Standortgemeinden realisieren zu wollen.
Der Wortlaut der Beschwerde und sämtliche Beilagen sind hier abrufbar.
Medienecho
Die Solothurner Zeitung hat darauf am 7. Mai 2026 unter dem Titel „FDP Deitingen will renitente Asylsuchende loswerden“ darüber berichtet.
Der Bericht ist hier abrufbar.
Der Widerstand gegen das Projekt ist im Dorf ziemlich gross. Nicht wegen des Pilotprojekts an sich, sondern vielmehr wegen der Tatsache, dass sich überhaupt renitente Asylsuchende im Bundesasylzentrum aufhalten.
Wir bleiben dran – für die Sicherheit der Bevölkerung in unserem Dorf.